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Quiz über Business Process Management (BPM)

Prozessmanagement im Bereich Gesundheitswesen

Prozessmanagement ist auch im Bereich Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung. Rund um die gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Veränderungen in der Branche ist die Kosteneffizienz und damit auch das aktive Management von Prozessen in Krankenversicherungen, Krankenhäusern, Ärzten und Apotheken besonders wichtig. Krankenkassen gehen vermehrt zu individuellen Verträgen mit einzelnen Leistungsträgern über und optimieren die Leistungs- und Verwaltungsprozesse entlang der gemeinsamen Prozesse. Die Transparenz aller Leistungsbeziehungen in den Prozessen vom Patienten bis hin zur Leistungsabrechnung rücken zunehmend in den Vordergrund.

In diesem Bereich stellen wir Ihnen zukünftig besondere Fachartikel die sich mit Prozessmanagement im Gesundheitswesen beschäftigen zur Verfügung.

 

Eine Standortbestimmung - Prozessmanagement im Gesundheitswesen

In Deutschland werden jährlich ca. 16,6 Millionen Patienten in Kliniken aufgenommen. Die Behandlung geschieht in über 2.200 Kliniken, mit denen die Krankenkassen Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Es gibt weit mehr Kliniken. Die Besonderheit für Kliniken mit Versorgungsvertrag liegt darin, dass sie die politischen Entscheidungen zur Steuerung des Gesundheitswesens anwenden müssen. –

Eine Darstellung wichtiger Entwicklungen in den letzten 10 Jahren hilft, die derzeitige Situation im Krankenhaus einzuordnen. Vor diesem Hintergrund wird das Prozesswissen immer wichtiger und Prozesserfassung wirtschaftlich tragbar. Weiterführende Aktivitäten im Umgang mit Geschäftsprozessen werden aufgezeigt.

Bundesdeutsche Krankenhausfinanzierung erfolgt über einen pauschalen Teil: Bund, Länder und Gemeinden und über die Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat im Gesundheitswesen in den letzten Jahren starke Veränderungen vorgenommen. Dadurch wird der Anspruch der Kliniken auf eine Vergütung der entstandenen Kosten stärker einem Leistungsbezug unterworfen. Die dazu notwendigen Reformen werden in mehreren Schritten eingeleitet. Zwei herausragende Merkmale sind:

(Fall)pauschalierung und Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen im Krankenhaus. Sie werden nachfolgend näher betrachtet. Mit einem umfangreichen Fallpauschalenkatalog werden ab 1993 (Gesundheitsstrukturgesetz) –soweit möglich- die chirurgisch zu therapierenden Diagnosen „je Fall“ einer pauschalen Bewertung zugeführt. Jeder Pauschale aus diesem Katalog ist ein Entgelt zugeordnet, das gegenüber der Krankenkasse abzurechnen ist.

Viele Kliniken sehen hier eine „Ökonomisierung“ auf sich zukommen, bei der der Patient zunehmend nur noch über eine Abrechnungsziffer betrachtet wird. Um mögliche Schwachstellen im Umgang mit diesem ersten System einer umfassenden Fallpauschalierung zu reduzieren, führt der Gesetzgeber zeitgleich qualitätssichernde Maßnahmen ein. Alle Beteiligten in und um das Gesundheitswesen, Kliniken und ärztliche Fachgesellschaften sind nun dabei sich verstärkt um Qualität in der Leistungserbringung zu kümmern. Von „Donabedian“, als eine der wenigen damaligen Literaturquellen geht es weiter, umfassend qualitätsichernde Maßnahmen zu erarbeiten, als TQM und UQM (T=total) und (U=umfassendes) Qualitätsmanagement System.

Den vollständigen Test finden Sie hier als Download .

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