Prozessmanagement im Bereich Gesundheitswesen
Prozessmanagement ist auch im
Bereich Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung. Rund um die gesetzlichen
und betriebswirtschaftlichen Veränderungen in der Branche ist die
Kosteneffizienz und damit auch das aktive Management von Prozessen in
Krankenversicherungen, Krankenhäusern, Ärzten und Apotheken besonders wichtig.
Krankenkassen gehen vermehrt zu individuellen Verträgen mit einzelnen
Leistungsträgern über und optimieren die Leistungs- und Verwaltungsprozesse
entlang der gemeinsamen Prozesse. Die Transparenz aller Leistungsbeziehungen in
den Prozessen vom Patienten bis hin zur Leistungsabrechnung rücken zunehmend in
den Vordergrund.
In diesem Bereich stellen wir
Ihnen zukünftig besondere Fachartikel die sich mit Prozessmanagement im
Gesundheitswesen beschäftigen zur Verfügung.
Eine Standortbestimmung -
Prozessmanagement im Gesundheitswesen
In Deutschland werden
jährlich ca. 16,6 Millionen Patienten in Kliniken aufgenommen. Die Behandlung
geschieht in über 2.200 Kliniken, mit denen die Krankenkassen
Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Es gibt weit mehr Kliniken. Die
Besonderheit für Kliniken mit Versorgungsvertrag liegt darin, dass sie die
politischen Entscheidungen zur Steuerung des Gesundheitswesens anwenden müssen.
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Eine Darstellung wichtiger
Entwicklungen in den letzten 10 Jahren hilft, die derzeitige Situation im
Krankenhaus einzuordnen. Vor diesem Hintergrund wird das Prozesswissen immer
wichtiger und Prozesserfassung wirtschaftlich tragbar. Weiterführende
Aktivitäten im Umgang mit Geschäftsprozessen werden aufgezeigt.
Bundesdeutsche
Krankenhausfinanzierung erfolgt über einen pauschalen Teil: Bund, Länder und
Gemeinden und über die Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat im
Gesundheitswesen in den letzten Jahren starke Veränderungen vorgenommen. Dadurch
wird der Anspruch der Kliniken auf eine Vergütung der entstandenen Kosten
stärker einem Leistungsbezug unterworfen. Die dazu notwendigen Reformen werden
in mehreren Schritten eingeleitet. Zwei herausragende Merkmale
sind:
(Fall)pauschalierung und
Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen im Krankenhaus. Sie werden
nachfolgend näher betrachtet. Mit einem umfangreichen Fallpauschalenkatalog
werden ab 1993 (Gesundheitsstrukturgesetz) –soweit möglich- die chirurgisch zu
therapierenden Diagnosen „je Fall“ einer pauschalen Bewertung zugeführt. Jeder
Pauschale aus diesem Katalog ist ein Entgelt zugeordnet, das gegenüber der
Krankenkasse abzurechnen ist.
Viele Kliniken sehen hier
eine „Ökonomisierung“ auf sich zukommen, bei der der Patient zunehmend nur noch
über eine Abrechnungsziffer betrachtet wird. Um mögliche Schwachstellen im
Umgang mit diesem ersten System einer umfassenden Fallpauschalierung zu
reduzieren, führt der Gesetzgeber zeitgleich qualitätssichernde Maßnahmen ein.
Alle Beteiligten in und um das Gesundheitswesen, Kliniken und ärztliche
Fachgesellschaften sind nun dabei sich verstärkt um Qualität in der
Leistungserbringung zu kümmern. Von „Donabedian“, als eine der wenigen damaligen
Literaturquellen geht es weiter, umfassend qualitätsichernde Maßnahmen zu
erarbeiten, als TQM und UQM (T=total) und (U=umfassendes) Qualitätsmanagement
System.
Den
vollständigen Test finden Sie hier als Download
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