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Quiz über Business Process Management (BPM)

Die Phase 3 des E-Government-Einführungsprozesses wird durch die inhaltlich-organisatorische Aufbereitung der identifizierten online-fähigen Dienstleistungen bestimmt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf der Erfassung und Optimierung der Tätigkeiten in einer Geschäftsprozess-Analyse. Danach werden Randbedingungen, wie der Schutzbedarf und die Sicherheitsanforderungen für die geplanten Dienstleistungen bestimmt. Die präsentierte Vorgehensweise enthält außerdem unverzichtbare Elemente einer Gemeinkostenwert-Analyse. Alle Arbeitsvorgänge werden hierbei im Hinblick auf die spätere Abbildung in IT-Verfahren untersucht.

Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der in Phase 2 begonnenen Machbarkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie eine vorläufige rechtliche Prüfung. Abschließend ist geplant, die gewählte E-Government-Strategie zu überarbeiten und zu ergänzen.

Um die spätere Umsetzung der Innovationen zu garantieren, werden die Soll-Konzepte zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern erarbeitet. Die Vorgehensweise erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisations- und IT-Referaten, die ihre Arbeitsergebnisse der Behördenleitung zur Entscheidung vorlegen. Eine offene Informationspolitik soll die behördeninterne Akzeptanz der mit der Einführung von E-Government verbundenen Veränderungen sicherstellen.

Prozessaufnahme im E-Government

Im öffentlichen Bereich wird der Handlungsrahmen für die Gestaltung der Behördenziele in der Regel durch die bestehenden Gesetze und den konkreten Behördenauftrag definiert. Zudem ist der finanzielle Rahmen durch den öffentlichen Haushalt geregelt. Im Gegensatz zu Wirtschaft und Industrie ist es systembedingt nicht möglich, durch eine Steigerung der Kundennähe und -akzeptanz gewinnorientiert bestehende Verfahren zu optimieren.

Unterstellt man zudem, dass der Bürger als Kunde der öffentlichen Hand in erster Linie erwartet, dass die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen schnell, kostengünstig und zuverlässig angeboten werden, so wird klar, dass die notwendige E-Government-Analyse in erster Linie auf eine Effizienzsteigerung abzielen wird; eine mehr oder weniger umfangreiche Prozessanalyse und –opti-mierung ist in aller Regel unumgänglich.

Die Erhebung potenziell online-fähiger Dienstleistungen in Phase 2 wurde auf der Grundlage existierender Arbeitspapiere aus der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisation der Behörde durchgeführt. Um den o. g. Anforderungen von E-Government gerecht zu werden, ist jedoch eine prozessorientierte Betrachtungsweise notwendig. Dafür wird eine Beschreibung der Arbeitsabläufe (einschließlich Informationsfluss) benötigt, die es ermöglicht, Schwachstellen und Verbesserungspotentiale des herkömmlichen Verfahrens sowie Einsatzmöglichkeiten einer elektronischen Vorgangsbearbeitung zu identifizieren. Außerdem ist es Zweck dieser Prozessdokumentation, Medienbrüche zu erkennen und zu eliminieren.

Das Dokument zum Download finden Sie hier.

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